Die Deutschen ändern ihre Mentalitäten
Fahrräder und Lastenanhänger mit elektrischem Antrieb für den Fahrradgüterverkehr. Gemäß der Richtlinie über Kleinserien sind Investitionen in Fahrräder und elektrische Anhänger für schwere Nutzfahrzeuge förderfähig.
Zweck der Finanzierung
Ausgaben für den Kauf von Fahrrädern und schweren Anhängern mit elektrischer Unterstützung werden subventioniert. Die Investitionen für den Kauf betreffen: schwere Fahrräder mit elektrischer Unterstützung und robuste Anhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder Eine Kombination aus einem Lastenfahrrad und einem Lastenanhänger, von denen mindestens ein Element (Fahrrad oder Anhänger) mit einer elektrischen Fahrerassistenz ausgestattet sein muss. Schwerlastfahrräder mit Elektroantrieb und Anhänger mit elektrischer Unterstützung müssen ein Mindesttransportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg haben.. Bei Teams, die mit einem Lastenrad oder einem nicht motorisierten Lastenanhänger ausgestattet sind, muss das Gesamttransportvolumen des Teams mindestens 1 m³ betragen. Die kontinuierliche Nennleistung der elektronischen Antriebseinheit darf 0,25 kW nicht überschreiten. Sie sollte schrittweise reduziert und bei 25 km/h (oder früher) unterbrochen werden. Andernfalls handelt es sich um ein nicht zugelassenes Motorrad, das genehmigungspflichtig ist (siehe § 1 StVG).
Ablauf der Finanzierung
Das Finanzierungsverfahren richtet sich an private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform; Freiberufler; Unternehmen mit kommunaler Beteiligung; gemeinnützige und religiöse öffentliche Hochschulen (außer Volkshochschulen); Forschungseinrichtungen; Forschungseinrichtungen; Forschungseinrichtungen; Krankenhäuser und deren Träger sowie Gemeinden (Städte, Gemeinden, Landkreise).
Art und Höhe der Förderung
Die Finanzierung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung). Die Höhe der Finanzierung wird auf der Grundlage der förderfähigen Investitionskosten oder der Anzahl der beantragten Fahrräder, Anhänger und Gespanne festgelegt. Tatsächlich betragen die Finanzierungsraten maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten. Allerdings 2500 Euro pro Ladezyklus, Anhänger oder Team.
Die Finanzierung
Wenn die Messung mit einem Finanzierungsmodell durchgeführt werden soll, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die genehmigten/finanzierten Einheiten beziehen. Darüber hinaus darf der gezahlte Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Zahlung nicht unter dem Betrag der genehmigten Finanzierung liegen. Wenn nicht, wird es entsprechend gekürzt. Wird ein Rent-to-Own-Modell gewählt, muss der Eigentumsübergang innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Messung (Erwerb) im Mietkaufvertrag vermerkt werden. Dies muss auch genehmigte/finanzierte Einheiten betreffen. Eine Leasingfinanzierung ist nicht zulässig. Tatsächlich kann eine Mieteinheit/ein gemietetes schweres Fahrrad dem Mieter (Antragsteller) nicht nur zum Zweck der Nutzung übergeben werden, sie geht nicht in das Eigentum des Mieters über. Eine Kaufoption im Mietvertrag reicht nicht aus. Fünf schwere Fahrräder müssen für jeweils 10.000 Euro gekauft werden. Fördersumme 1 = (5 * 10.000 Euro), * 0,3 = 15.000 Euro (Finanzierungssumme abhängig vom Fördersatz). Fördersumme 2 = 5 * 2500 Euro = 12500 Euro (maximale Fördersumme). Die Fördersumme nach dem Höchstbetrag ist geringer als nach dem Fördersatz. Die korrekte Finanzierungssumme liegt daher bei 12.500 Euro.
De-minimis-Obergrenze
Die „De-minimis“ -Obergrenze muss eingehalten werden (200.000 Euro oder 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor). Dieser Betrag sollte bei allen „De-minimis“ -Zuschüssen, die in den laufenden beiden Steuerjahren gewährt wurden, nicht überschritten werden (erkennbar an der „De-minimis“ -Mitteilung). Der Förderbetrag muss möglicherweise entsprechend gekürzt werden.
Vergleich mit der französischen Hilfe
In Frankreich ist der ökologische Bonus eine finanzielle Unterstützung beim Kauf oder der Miete eines neuen energieeffizienten Fahrzeugs: Auto, Transporter, Roller, Motorrad, Motorrad, Vierrad Zusätzlich zu der Unterstützung, die von einer örtlichen Behörde gezahlt wird, kann für den Kauf eines Fahrrads mit Elektrounterstützung auch Unterstützung gezahlt werden. In der Tat sind die Hilfen auf unserer Seite nicht so wichtig. Frankreich hinkt hinterher, was die Entwicklung neuer Nutzungen verhindert. Damit Lastenräder Autos ersetzen können, sollte jedoch eine umfassendere Unterstützung in Betracht gezogen werden.
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